Allgemeine Geschäftsbedingungen für Caterings von Alpine Elements
Firma
Dietmar Fröhlich
Siedlungsstraße 10
6425 Haiming, Tirol
Einzelunternehmen, Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
UID: ATU63764509
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Alpine Elements,Siedlungsstraße 10, 6425 Haiming, Österreich, (nachfolgend
Caterer genannt) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Caterer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.
Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.
Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer
keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird
vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des
Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen
Rechten Eigentum vom Caterer. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung
und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Caterer.
Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Cateres zustande.
3. Lieferung/Übergabe
Zugesagte Termine werden vom Caterer nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer
Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie zB Stromausfälle udgl, entbinden den Caterer von den übernommenen Pflichten.
Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Übergabe/Leistung vom Kunden
bekannt zugeben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der
Caterer keinerlei Haftung. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber.
Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu tragen.
Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen, Getränke und Einwegverpackung stehen und
bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur leih- bzw mietweise überlassen.
Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und hat dieser im Falle von höherer Gewalt (insbesondere Straßensperren)
den gesamten Auftragspreis zu bezahlen.
Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung
nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Müllentsorgung obligt dem Auftraggeber.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den von uns gelieferten Waren um verderbliche Lebensmittel handelt, besteht kein Widerrfusrecht.
4. Preise
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben
und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
Die Angebotspreise gelten vier Wochen ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Wochen ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder
-senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder -senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den
hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Die genannten Preise, insbesondere ausdrücklich angeführte
Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die im Zusammenhang mit der Anmietung von
Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Einrichtungen verbunden Kosten, Abgaben und Steuern sind, sofern nicht ausdrücklich angeboten,
nicht im Angebot inkludiert.
5. Datenschutz
Hinsichtlich Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Die Daten werden von uns zweckgebunden verwendet. Die Weitergabe an Dritte erfogt nur im Rahmen des vereinbarten Auftrags.
6. Stornobedingungen
Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 25 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 75 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt binnen 7 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen.
Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder
Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache.
Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.
8. Versicherung
Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter, Kunde oder Auftraggeber selbst abzuschließen.
9. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc haften wir bei
Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen
betrieblichen Haftpflichtversicherung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” oder sonstiger Vertragsbestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
11. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die
ausschließliche Zuständigkeit des für den Geschäftssitz der Firma Dietmar Fröhlich sachlich in Betracht kommenden Gerichtes
vereinbart.